Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Event Vermietung Hinke

Artikel 1:  Allgemein

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht akzeptiert, außer wenn diese durch den Vermieter  ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. 

1.2 Event Vermietung Hinke führt die Dienstleistungen entsprechend der hier genannten Bedingungen und der vereinbarten Konditionen aus.

Artikel 2:  Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf- und Mietverträge zwischen dem Auftraggeber und Event Vermietung Hinke als Auftragnehmer sowie einbezogenen Dritten.

2.2 Änderungen und Abweichungen dieser Bedingungen und der Vereinbarungen zwischen Event Vermietung Hinke und dem Auftraggeber gelten nur, wenn diese zwischen Auftraggeber und Event Vermietung Hinke schriftlich bestätigt wurden.

Artikel 3:  Vertragsabschluss

3.1 Mit Absenden des Kontaktformulars geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab.

3.2 Der Vertrag ist nur dann zustande gekommen, wenn Event Vermietung Hinke die Vereinbarungen schriftlich bestätigt, eine Rechnung an den Auftraggeber versendet oder mit der Ausführung des Auftrages bereits begonnen hat.

3.3 Zusätze und Änderungen des Angebots sind erst dann gültig, wenn Event Vermietung Hinke diese schriftlich bestätigt.

3.4 Wenn diese Änderungen zu Erhöhung oder Verminderung des Angebotspreises führen, müssen diese Preisänderungen schriftlich durch beide Parteien bestätigt werden.

3.5 Der Auftraggeber kann sich nicht auf ein Angebot berufen, Event Vermietung Hinke offensichtlich über dessen Inhalt im Irrtum war und der Auftraggeber dies hätte erkennen können.

3.6 Zusätze, Änderungen und jegliche mündlichen Absprachen sind erst dann gültig, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

3.7 Für die Mietdauer sind die regelmäßigen Aus- und Abgabezeiten zu berücksichtigen. Die Ausgabe kann ab 12:00 Uhr erfolgen. Die Abgabe muss bis 11:00 Uhr erfolgen, bei späterer Abgabe behalten wir uns vor, entsprechend zusätzlichen Tag zu verrechnen.

Artikel 4:  Anlieferung

4.1 Event Vermietung Hinke verpflichtet sich, dem Auftraggeber den Mietgegenstand gemäß Vereinbarung über Beschreibung, Qualität und Menge für den vereinbarten Zeitraum gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu überlassen.

4.2 Event Vermietung Hinke muss den Auftrag unmittelbar nach Ankunft und ohne Hindernisse an der Lieferadresse ausführen können. Der Auftraggeber muss die Gegebenheiten und Eigenschaften des Bestimmungsortes des Mietgegenstandes zum Zeitpunkt des Auf- und Abbaus kennen.

4.3 Benötigt der Mietgegenstand eine Stromversorgung, hat der Auftraggeber für die Bereitstellung von Strom am Bestimmungsort des Mietgegenstandes Sorge zu tragen.

4.4 Der Sicherheitsabstand beträgt mind. 1,5 Meter zu allen Seiten.

4.5 Bei Lieferung, Auf- und Abbau muss der Auftraggeber stets an der vereinbarten Lieferadresse anwesend sein.

4.6 Der Mieter stellt einen zweiten Helfer für Auf- und Abbau.

Artikel 5:  Zahlung und Kaution

5.1 Wenn im Angebot oder auf der Rechnung nicht anders bestimmt, beträgt das Zahlungsziel 10 Tage nach Rechnungsdatum.                    

5.2 Ist eine Barzahlung bestimmt muss diese zu Beginn der Lieferung und vor Ausführung des Auftrages erfolgen.

5.3 Zahlt der Auftraggeber nach Zustellung einer Mahnung nach Ablauf der festgelegten Frist nicht, werden die anfallenden gerichtlichen Kosten, außergerichtlichen Kosten, Zinsen und Administrationskosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 

5.4 Die Forderung des fälligen Rechnungsbetrages bleibt weiterhin bestehen.

5.5 Erneute Anmietungen durch den Auftraggeber werden von Event Vermietung Hinke nicht akzeptiert, solange die betreffende Bezahlung nicht bei uns eingegangen ist.

5.6 Die Kaution in Höhe von 100,00 € wird in Bar hinterlegt und in Bar wieder ausgehändigt.

Artikel 6:  Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum.

Artikel 7:  Pflichten des Mieters

7.1 Der Mieter verpflichtet sich die Module durch geeignete, volljährige Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen.

7.2 Vor der Inbetriebnahme des Mietgegenstandes muss dieser durch den Auftraggeber fest im Boden verankert oder befestigt werden.

7.3 Festgestellte Mängel und Schäden müssen durch den Auftraggeber unverzüglich und vor der Inbetriebnahme des Mietgegenstandes schriftlich  an Event Vermietung Hinke gemeldet werden.

7.4 Bei Regen, Gewitter, Hagel, Schlechtwetter etc. müssen die Module sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden.

7.5 Ab Windstärke 5 (29-38 km/h / 16-22 kn) ist der Betrieb unverzüglich einzustellen, die Eventmodule müssen sofort abgebaut und gesichert werden.

7.6 Die Eventmodule müssen sauber und trocken verpackt werden (Vermeidung von Schimmelpilz).

7.7 Bei Nichtbeachtung werden Reinigungs- bzw. Trocknungskosten in Höhe von 50,00 € in Rechnung gestellt.

7.8 Wird die Hüpfburg nicht ordnungsgemäß zusammengelegt zurückgebracht, so werden Kosten in Höhe von 15,00 € in Rechnung gestellt.

7.9 Eine Auf- und Abbauanleitung/-einweisung wird mitgegeben bzw. erhält der Kunde bei Abholung durch den Vermieter.

7.10 Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.

7.11 Der Auftraggeber ist verpflichtet den Mietgegenstand bestimmungsgemäß einzusetzen, diesen ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und diesen vor Überbeanspruchung und dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Gebrauchsanweisung des Mietgegenstandes bei dessen Nutzung zu beachten und über die Gebrauchsvorschriften, Sicherheitsvorschriften und die Spielregeln des Mietgegenstandes im Zeitpunkt der Abholung durch den Auftraggeber oder bei Lieferung / Aufbau durch den Auftragnehmer zu kennen. Schäden am Mietgegenstand oder an Dritten durch den fehlerhaften Gebrauch des Mietgegenstandes sind dem Auftraggeber zuzurechnen.                                                                                                                                  Der Mietgegenstand muss im selben Zustand an Event Vermietung Hinke zurückgegeben werden, in dem der Auftraggeber diesen empfangen hat.

7.12 An dem Mietgegenstand dürfen ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch Event Vermietung Hinke keine Veränderungen, wie z.B. anmalen, beschriften, bekleben u.o.ä. durchgeführt werden. Führt der Auftraggeber ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch Stoltis-Erlebnisverleih Veränderungen am Mietgegenstand durch werden dem Auftraggeber die Kosten des Schadens in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber muss die entstandenen Kosten unverzüglich ersetzen. Ist die Funktionalität des Mietgegenstandes durch die Veränderung des Mietgegenstandes durch den Auftraggeber nicht mehr oder nur noch teilweise gegeben, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Minderung des Mietbetrages.

7.13 Ist der Mietgegenstand für einen Tag vermietet, muss der Auftraggeber den Mietgegenstand noch am selben Tag (bis 20:45 Uhr) zurück bringen es sei denn, es besteht eine abweichende, schriftliche Vereinbarung. Bei längerem Gebrauch als dem vereinbarten Zeitraum, werden zusätzliche Mietkosten in Rechnung gestellt.  Der Mietzeitraum kann nur durch ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers verlängert werden.

Artikel 8:  Verweigerung und Auflösung des Vertrages

8.1 Sollte Ihre Veranstaltung ausfallen oder Sie treten aus einem anderen Grund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt folgende Annulierungsgebühren zu fordern bzw. einzubehalten:

8.2 25 % des Rechnungsbetrages, wenn Sie bis 10 Tage vor der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten.

8.3 50 %, wenn Sie bis zum 5. Tag vor dem Mietdatum absagen.

8.4 100 % bei Absagen am Event-Tag (ab 00:00 Uhr).

8.5 Gibt der Auftraggeber einen dringenden Grund für die Annullierung des Auftrages an, kann der Auftragnehmer auf die Annullierungskosten verzichten, 

vorausgesetzt der Grund der Annullierung wird akzeptiert (z.B. Schlechtwetter am Veranstaltungstag).

8.6 Der Auftragnehmer (Stoltis-Erlebnisverleih) kann aus Sicherheitsgründen (z.B. bei Schlechtwetter) jederzeit eine Anmietung stornieren, auch ohne Einwilligung vom Auftraggeber. 

Es erfolgt eine Gutschrift in Höhe des beglichenen Rechnungsbetrages.

8.7 Wird der Mietgegenstand am vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt oder ist bei Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt niemand anwesend, wird die Lieferung nicht ausgeführt.  Der Rechnungsbetrag wird trotz dessen in voller Höhe in Rechnung gestellt, so als ob die Lieferung wie vereinbart erfolgt wäre.

Artikel 9:  Haftung

9.1 Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- & Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Beschädigung durch andere Gerätschaften  (z.B. Rasenmähroboter), Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert.

9.2 Der Vermieter Event Vermietung Hinke übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.

9.3 Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände entstehen können.

9.4 Wird der Mietgegenstand oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.  Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Instandsetzung, Wiederbeschaffungs-kosten sowie für Mietausfallkosten  die durch den Verlust entstehen.

9.5 Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach bestem Wissen in einsatzbereitem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder Folgeschäden,  die durch nicht stattfinden der Veranstaltung entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz.

9.6 Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Artikel 10:  Richtlinien

10.1 Die Hüpfburgen sind auf geraden, weichen Untergrund (z.B. Rasen) zu stellen.

10.2 Es dürfen keine spitzen Gegenstände mit in die Hüpfburgen genommen werden.

10.3 Das Betreten der Hüpfburgen geschieht ohne Schuhe.

10.4 Essen und Trinken sind bei der Benutzung nicht erlaubt.

10.5 Benutzung der Hüpfburgen ist nur unter Aufsicht einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet.

10.6 Sicherheitshinweise sind zu beachten (max. Belastung etc.).

10.7 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Verankerung oder Befestigung des Mietgegenstandes verantwortlich.        

10.8 Bei starkem Wind (ab Windstärke 5), Regen oder Unwetter muss der Mietgegenstand unverzüglich abgebaut werden.

10.9. Bei Nichtbeachtung von Artikel 10.8. wird ein Reinigungs-/ Trocknungsentgelt in Höhe von 50,00 € in Rechnung gestellt.

10.10 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Abgabe verantwortlich und haftet für jegliche Schäden.

10.11. Bei Schlechtwetter, Unwetter, hoher Regenwahrscheinlichkeit über 70 % kann der Auftragnehmer, Event Vermietung Hinke, die Anmietung aus Sicherheitsgründen (elektrische Eventmodule) ohne Einwilligung des Auftraggebers die Anmietung stornieren. Der Rechnungsbetrag wird gutgeschrieben. Es erfolgt kein Schadensersatz!

 

 

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